COC: EU-Übereinstimmungserklärung

Der internationale Ausdruck COC (Certificate of Conformity)

bezeichnet eine EU-weite Betriebserlaubnis für Fahrzeuge. Seit 1996 ist das COC vorgeschrieben, um in allen EU-Staaten einheitliche Zulassungsrichtlinien zu schaffen. Die Automobilhersteller (oder z.B. Importzentren) dürfen EU-Übereinstimmungserklärungen ausstellen. Seit 2004 ist die EU-Übereinstimmungserklärung ein Pflichtdokument, welches zur Zulassung des Fahrzeuges in einigen EU-Staaten zwingend vorgeschrieben ist und die Zulassung in EU-Staaten erheblich erleichtert!
Da das COC bescheinigt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis übereinstimmt, kann es ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Staat zugelassen werden.

Der internationale Ausdruck COC (Certificate of Conformity) bezeichnet eine EU-weite Betriebserlaubnis für Fahrzeuge. Seit 1996 ist das COC vorgeschrieben, um in allen EU-Staaten einheitliche Zulassungsrichtlinien zu schaffen. Die Automobilhersteller (oder z.B. Importzentren) dürfen EU-Übereinstimmungserklärungen ausstellen. Seit 2004 ist die EU-Übereinstimmungserklärung ein Pflichtdokument, welches zur Zulassung des Fahrzeuges in einigen EU-Staaten zwingend vorgeschrieben ist und die Zulassung in EU-Staaten erheblich erleichtert!Da das COC bescheinigt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis übereinstimmt, kann es ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Staat zugelassen werden.

Alle  Neufahrzeuge erhalten seit dem 1.6.2004 ein COC (Fahrzeug beigelegt).

Für die Anforderung des COC :

Komplette Kopie (alle Seiten des alten bzw. neuen Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil 2)